Unsere Zahlungsregelungen

Liebe Tierhalterin, lieber Tierhalter,

das Wohl und die Genesung Ihres Tieres stehen für uns immer im Vordergrund. Aus den unterschiedlichen Untersuchungen oder operativen Eingriffen, den nötigen Medikamenten und einem eventuellen stationären Aufenthalt können sich daher ganz unterschiedliche Kosten ergeben.

 

Transparenz ist uns wichtig

Damit Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und wir uns ganz auf die medizinische Versorgung Ihres Tieres konzentrieren können, möchten wir Sie hier transparent über unsere Zahlungsabläufe bei Behandlungen und stationären Aufenthalten informieren.

 

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Behandlungen

Kleinere Behandlungen

→ bei Behandlungen bis 250 € bezahlen Sie direkt vor Ort in bar oder per EC-, Debit- oder Kreditkarte.

 

Größere Behandlungen

→ auch größere Rechnungsbeträge können Sie direkt vor Ort bezahlen. Außerdem ist eine Zahlung bei Rechnungsbeträgen über 250 € auf Rechnung möglich.

 

Telefontermine

Eine telefonische Beratung wird Ihnen anschließend in Rechnung gestellt und gemäß der geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet. 

Stationäre Aufnahme

1. Erstbehandlung & Aufnahme

Wenn nach der Erstuntersuchung entschieden wird, dass Ihr Tier bei uns bleibt:

  • erfolgt die Abrechnung der Erstbehandlung
  • zusätzlich wird eine Anzahlung für die stationäre Aufnahme in Höhe von 350 €  berechnet - Ihre Anzahlung wird vollständig mit der Gesamtrechnung verrechnet.

 

2. Während des Aufenthalts

  • Die Kosten werden täglich erfasst und in Rechnung gestellt

 

3. Transparenz & Planung

  • Nach Möglichkeit geben wir Ihnen eine unverbindliche Kostenschätzung, damit Sie eine gute Orientierung haben
  • Bitte beachten Sie, dass sich die tatsächlichen Kosten je nach Verlauf ändern können

Weitere Informationen

Tierversicherungen – wie läuft das bei uns?

 

Auch wenn Ihr Tier versichert ist, gilt bei uns:

Die Zahlung erfolgt zunächst direkt bei uns in der Klinik.

 

Sie erhalten von uns eine detaillierte Rechnung, die Sie anschließend bequem bei Ihrer Tierversicherung einreichen können.

Die Erstattung erfolgt dann – je nach Vertrag – durch Ihre Versicherung.

 

Hinweis: Eine direkte Abrechnung mit der Versicherung ist leider nicht möglich.

Ratenzahlung – was ist möglich?

 

Uns ist bewusst, dass unerwartete medizinische Eingriffe eine finanzielle Belastung sein können.

 

Grundsätzlich gilt:

Ratenzahlungen sind keine Standard‑Zahlungsform.

Sie kommen nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht (z. B. bei ungeplanten, medizinisch notwendigen Eingriffen mit hohen Kosten).

 

Bei planbaren Behandlungen oder Operationen bieten wir keine Ratenzahlung an.

 

Wenn eine außergewöhnliche Situation vorliegt, sprechen Sie uns bitte an – wir prüfen gemeinsam, welche Möglichkeiten bestehen.


Gesetzlicher Rahmen

Wie alle Tierärzte in Deutschland unterliegen wir einer Gebührenordnung, der so genannten GOT, der Gebührenordnung für Tierärzte (s. Informationen zur Gebührenordnung weiter unten). Die GOT staffelt sich in einen niedrigen, einen mittleren und einen Höchstsatz. Der unterste Satz darf nicht unterschritten werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich u.a. nach der Schwierigkeit des Falles und nach dem Zeitaufwand. Nachts, im Notdienst, an Wochenenden und Feiertagen ist es möglich, den 2 bis 4-fachen Satz der Gebühren zu erheben. 

 

Anpassung der Gebührenordnung 

 

 

 

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden. 

 

Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig 

 

2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden. 

 

§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

 

Die gesamte Meldung mit ausführlichen Informationen finden Sie auf der Internetseite www.tknds.de